Meine therapeutischen Leistungen können nur privat abgerechnet werden. Sie haben die Möglichkeit zeitnah in einem geschützten und diskreten Raum eine psychotherapeutische Behandlung anzufangen.

Viele kassenärztliche Psychotherapeuten bieten einen Therapieplatz oft erst nach bis zu einem Jahr an. Eine Entlastung bezogen auf ihre wichtigen aktuellen Bedürfnisse erfordert jedoch ein Handeln im Hier und Jetzt um einen Wandeln zu einzuleiten. Da ich mit den Krankenkassen nicht zusammenarbeite, werden auch keine Informationen weitergeleitet, infolge dessen entstehen durch mein Angebot für Sie keine unerwünschten Folgen.

Eine Warteliste ist nicht erforderlich - Ich bemühe mich Ihnen ein Erstgespräch innerhalb der nächsten 2 Wochen anbieten!

Standardsatz: Der Standardsatz beträgt nach der Gebührenordnung für Psychologen für Einzelpsychotherapie 81,03 € pro Sitzung.

Ermäßigter Satz: Zusätzlich biete ich einen ermäßigten Satz für einkommensschwache Personen (Studenten, Schüler, einkommensschwächere Berufstätige) in Höhe von 50,-- € pro Sitzung an.

Privat Krankenversicherten - Rückerstattung: Bei privat Krankenversicherten* kann nach Prüfung eine Rückerstattung durch die Krankenversicherung erfolgen!

Einmalige Sitzungen ohne weiterführende Beratungsprozesse: Nach der Gebührenordnung für Psychologen (GOP) wird eine Sitzung von 50 Minuten entsprechend dem gesetzlichen Krankenkassenbeitrag für Einzelpsychotherapie 2,3 fach mit 81,03 € berechnet.

Die Psychotherapie* dient der akuten Stabilisierung und dem Ziel der Heilung. Eine Festlegung und eine verbindliche Entscheidung seitens des Klienten ist im Sinne der Heilung erforderlich und ermöglicht eine strukturierte und klare Beziehungsarbeit. Erfahrungsgemäß liegt in dem Entschluss zur Therapie der erste Schritt der psychischen Genese. Veränderungsprozesse bedürfen Ihrer aktiven Mitarbeit sowie wöchentlicher Therapiesitzung um psychotherapeutische Prozesse in Gang zu setzen.

Was ich anbiete ...Bei neuen Klienten, die sich für ein Therapiemodell entscheiden, wird das Erstgespräch nicht berechnet. (50 Minuten)

* Eine Psychotherapie beinhaltet mind. über drei Monate gehende wöchentliche Sitzungen. Gelegentliche Termine sind jedoch als Einzeltermine abzurechnen. Termine können bis zu 24 Stunden im Voraus abgesagt werden; nicht abgesagte und nicht wahrgenommene Termine werden regulär abgerechnet.

* Der Standartsatz für private Krankenversicherungsleistungen beträgt nach GOP (in Anlehnung an Ziffer 861 Psychotherapie tiefenpsychologisch) 92,50 € pro Sitzung. In sehr seltenen Fällen bei Klienten der gehobenen Verdienstklasse, deren psychodynamische Beziehungsgestaltung sich in competativen Situationen darstellen, erhebe ich 125 € pro Sitzung.